| Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Vorratsdatenspeicherung in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt. Die deutsche Regelung gehe weit über die europarechtlichen Vorgaben hinaus, so das Gericht. (Vorratsdatenspeicherung) |
| 2010-03-02 10:19:00 | Quelle: Golem.de - Internet |