| Jörg Tauss ist wegen des Besitzes von Kinderpornografie verurteilt worden. Das Landgericht Karlsruhe ließ seine Begründung, er habe als Bundestagsabgeordneter das Recht, eigenständig in der Szene zu recherchieren, nicht gelten. (Internetsperren) |
| 2010-05-28 13:11:00 | Quelle: Golem.de - Internet |