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Besitzanspruch: Wem gehört Facebook?
Ein US-Bürger fordert vor Gericht einen Anteil von 84 Prozent an Facebook. Der Anteil sei zum Teil das Honorar für eine Facebook-Website, zum Teil Konventionalstrafe für einen verspäteten Start des Angebots. Facebook weist die Ansprüche vehement zurück. (Mark Zuckerberg, Soziales Netz)
2010-07-13 13:56:00Quelle: Golem.de - Internet

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