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Urteil: WLAN-Betreiber haftet nicht für unberechtigte Nutzer
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sieht Inhaber von WLAN-Netzen nicht in der Verantwortung, wenn ihr Internetanschluss durch Dritte unerlaubt mitbenutzt wird. Die Musikindustrie hatte gegen einen Inhaber eines Internetanschlusses geklagt. Über sein WLAN-Netz war Musik in einem Filesharing-Dienst angeboten worden, ohne dass er davon wusste. (WLAN, Urheberrecht)
2008-07-14 14:32:00Quelle: Golem.de - Internet

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