| Im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde hat der Chaos Computer Club (CCC) die Auswirkungen der Strafrechtsänderung des sogenannten Hackerparagraphen untersucht und die Ergebnisse dem Bundesverfassungsgericht übermittelt. Laut CCC ist der § 202c StGB ungeeignet, die IT-Sicherheitslage zu verbessern. Vielmehr stehe er diesem Ziel des Gesetzgebers sogar entgegen. |
| 2008-07-21 12:01:00 | Quelle: Golem.de - Internet |