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Gericht stellt GEZ-Gebühr für internetfähige PCs in Frage
Wer einen internetfähigen PC beruflich nutzt, muss dafür keine GEZ-Gebühren zahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Koblenz im Falle eines Rechtsanwaltes, der gegen diese Gebühr geklagt hatte. (GEZ)
2008-07-31 13:47:00Quelle: Golem.de - Internet

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