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Vorratsdatenspeicherung könnte verfassungswidrig sein
Der Zwang zur Vorratsdatenspeicherung für ausländische Telekommunikationsunternehmen in Deutschland könnte gegen die Verfassung verstoßen. Das erklärte der Geschäftsführer der Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN), Rechtsanwalt Jan Mönikes, Golem.de nach einer Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Kläger war ein IEN-Mitgliedsunternehmen. (Vorratsdatenspeicherung)
2008-09-25 08:24:00Quelle: Golem.de - Internet

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