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BGH: Vorerst keine Urheberabgaben auf Computer
Für PCs muss keine urheberrechtliche Gerätevergütung bezahlt werden, das entschied der Bundesgerichtshof (BHG) mit Urteil vom 2. Oktober 2008. Geklagt hatte die VG Wort gegen Fujitsu Siemens. Allerdings bezieht sich das Urteil auf die Zeit bis Ende 2007, da zum 1. Januar 2008 das Urheberrecht neu geregelt wurde. (Urheberrecht, Fujitsu Siemens)
2008-10-04 10:52:00Quelle: Golem.de - Internet

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